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Bestätigung der Konformität (EU-Verpackungsverordnung) Verordnung (EU) 2025/40

Die HANSA‑FLEX AG in Deutschland stellt selbst keine Verpackungsmaterialien her. Die benötigten Materialien und Produkte werden komplett eingekauft. Bezogen auf die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR), prüfen wir die Konformität aller eingesetzten Verpackungsmaterialien entlang unserer Lieferkette. Wir fordern die einzelnen Konformitätserklärungen zu den von uns eingesetzten Verpackungsmaterialien von unseren Lieferanten ein, überprüfen diese auf Einhaltung der Vorgaben gemäß der Verpackungsverordnung und archivieren diese Dokumente.

Gültigkeit:

HANSA‑FLEX AG in Deutschland, inkl. Willmann Steuerungstechnik GmbH, HANSA‑FLEX Pneumatics GmbH, KNAPHEIDE SOLUTIONS GmbH und KNAPHEIDE Schlauchtechnik GmbH.

Alle notwendigen Informationen entnehmen Sie bitte dem folgenden Dokument: 

Detaillierte Informationen